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Strengere Strafen gegen Scheinunternehmen und gefälschte Rechnungen

Die Finanzbehörden haben jetzt ein neues Werkzeug, um gegen Scheinunternehmen und falsche Rechnungen vorzugehen. Ab sofort sind bereits die Vorbereitung und Erstellung solcher Dokumente strafbar.

Was ist verboten?

  1. Verfälschen von Belegen
    • Ein bereits existierender Beleg wird nachträglich geändert, um falsche Angaben zu machen.
    • Beispiel: Eine Rechnung über 5.000 € wird auf 50.000 € geändert, um höhere Ausgaben vorzutäuschen.

  2. Erstellen falscher oder unrichtiger Belege
    • Ein neuer Beleg wird gefälscht, entweder mit falschen Angaben oder einem falschen Aussteller.
    • Beispiel: Ein Unternehmer stellt eine Quittung für eine Zahlung aus, die nie erfolgt ist, um Steuern zu sparen.

  3. Verwenden solcher Belege
    • Nicht nur das Einreichen gefälschter Belege ist strafbar, sondern auch die Vermittlung an andere.
    • Beispiel: Ein Vermittler gibt eine gefälschte Rechnung weiter, die dann zur Steuerersparnis genutzt wird.

Welche Strafen drohen?

  • Wer vorsätzlich solche Belege erstellt, verändert oder verwendet, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 € belegt werden.
  • Dieses neue Gesetz soll Steuerbetrug durch Scheinunternehmen erschweren und die Finanzverwaltung handlungsfähiger machen.