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06.03.2025

Wichtige Änderungen im Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2025

Das Finanzministerium hat die neuen Lohnsteuerrichtlinien für 2025 veröffentlicht. Hier sind die wichtigsten Anpassungen:

Aufladen von Elektrofahrzeugen:

  • Arbeitnehmer müssen keinen steuerlichen Sachbezug zahlen, wenn sie ihr eigenes oder ein Firmen-Elektrofahrzeug kostenlos oder vergünstigt beim Arbeitgeber laden.
  • Auch ein Kostenersatz für das Laden zu Hause ist steuerfrei (max. 35,889 Cent/kWh), wenn die Stromnutzung nachweislich dem Firmenfahrzeug zugeordnet werden kann.
  • Arbeitgeber können bis zu 2.000 € für private Ladeeinrichtungen übernehmen, ohne dass ein steuerlicher Sachbezug anfällt.

Verkehrsabsetzbetrag:

  • Der Verkehrsabsetzbetrag steigt 2025 auf 487 € pro Jahr.
  • Wer Anspruch auf das Pendlerpauschale hat, erhält einen erhöhten Betrag von 838 €.
  • Ein zusätzlicher Zuschlag von bis zu 790 € kann ebenfalls geltend gemacht werden, wobei er sich ab einem Einkommen von 19.424 € schrittweise reduziert.

Zinsvorteil bei Arbeitgeberdarlehen:

  • Ein vom Arbeitgeber gewährtes Darlehen oder ein Gehaltsvorschuss bleibt bis 7.300 € steuerfrei.
  • Bei höheren Beträgen wird der geldwerte Vorteil anhand des aktuellen Zinssatzes von 4,5 % berechnet.
  • Ein Wechsel von variabler zu fixer Verzinsung gilt als neuer Darlehensvertrag und muss steuerlich neu bewertet werden.

Sachbezug für arbeitsplatznahe Unterkunft:

  • Eine vom Arbeitgeber gestellte Wohnung bleibt bis 35 m² steuerfrei, sofern sie nicht der Hauptwohnsitz ist.
  • Für 35–45 m² gibt es eine Steuervergünstigung von 35 % auf den Sachbezug.
  • Neu: Gemeinschaftsflächen (z. B. Küchen) müssen anteilig auf die Arbeitnehmer aufgeteilt werden.

Diese Änderungen sollen steuerliche Vorteile klarer regeln und Arbeitnehmer finanziell entlasten.