Laut einer aktuellen Information des Finanzministeriums dürfen diese aber noch bis Mai 2027 weiterverwendet werden, weil die neuen Karten noch nicht ausreichend verfügbar sind.
Hintergrund ist, dass die europäische Zertifizierungsstelle diese Signaturkarten aufgrund einer Sicherheitslücke als nicht mehr zulässig erachtet.
Welche Kassen/Signaturkarten sind betroffen?
Es handelt sich vor allem um Kassen, die mit einer physischen Signaturkarte als Signaturerstellungseinheit (z.B. mittels USB-Stick) ausgestattet sind. Kassen, die als Signaturerstellungseinheit eine online- oder HSM-Lösung verwenden, sollten nicht betroffen sein.
Bei den betroffenen Signaturkarten handelt es sich um A-Trust-Signaturkarten die ab Juni 2022 erhältlich waren. Karten die vor Juni 2022 angeschafft wurden, sollten weiterhin verwendet werden können.
Wir empfehlen jedenfalls, sich beim jeweiligen Kassenhersteller zu informieren, ob Sie Ihre Signaturkarte weiterverwenden können.
Was ist zu tun?
Eine betroffene Signaturkarte ist bis Mai 2027 auszutauschen. Nehmen Sie dafür bitte Kontakt zu Ihrem Registrierkassenhersteller auf.
Weiters muss die alte Karte im Zuge des Tauschs außer Betrieb genommen und die neue Karte in finanzonline registriert und aktiviert werden.