Der Grund ist, dass die europäische Zertifizierungsstelle diese Signaturkarten aufgrund einer Sicherheitslücke als nicht mehr zulässig erachtet.
Welche Kassen/Signaturkarten sind betroffen?
Es handelt sich vor allem um Kassen, die mit einer physischen Signaturkarte als Signaturerstellungseinheit (z.B. mittels USB-Stick) ausgestattet sind. Kassen, die als Signaturerstellungseinheit eine online- oder HSM-Lösung verwenden, sollten nicht betroffen sein.
Bei den betroffenen Signaturkarten handelt es sich um A-Trust-Signaturkarten die ab Juni 2022 erhältlich waren. Karten die vor Juni 2022 angeschafft wurden, sollten weiterhin verwendet werden können.
Wir empfehlen jedenfalls, sich beim jeweiligen Kassenhersteller zu informieren, ob Sie Ihre Signaturkarte weiterverwenden können.
Was ist zu tun?
Eine betroffene Signaturkarte ist bis 7. Juni 2025 auszutauschen. Nehmen Sie dafür bitte Kontakt zu Ihrem Registrierkassenhersteller auf.
Weiters muss die alte Karte im Zuge des Tauschs außer Betrieb genommen und die neue Karte in finanzonline registriert und aktiviert werden.
Sollte die neue Karte noch nicht verfügbar sein, so darf laut Finanzministerium die alte Karte ausnahmsweise so lange weiterverwendet werden, bis die neue Karte vorliegt, sofern eine nachweisbare Vorbestellung der neuen Karte erfolgt ist. Es ist daher empfehlenswert, sich die Vorbestellung der neuen Signaturkarte vom jeweiligen Signaturkartenanbieter bzw. Kassenhersteller entsprechend bestätigen zu lassen.