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03.06.2025

Weitere Sparmaßnahmen im Budget: Das bringt Teil II des Budgetsanierungsmaßnahmengesetzes 2025

Nach den ersten Sparmaßnahmen im März 2025 hat der Nationalrat im Mai weitere Schritte zur Budgetsanierung beschlossen.

Teil II des Budgetsanierungsmaßnahmengesetzes bringt ab Juli 2025 spürbare Veränderungen – vor allem bei Gebühren, Sozialversicherung und Privatstiftungen. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:

Gebühren steigen deutlich: Reisepass & Führerschein werden teurer

  • Ab Juli 2025 kostet ein Reisepass 112 € (bisher: 75,90 €).
  • Ein Führerschein kostet künftig 90 € (bisher: 60,50 €).
  • Grund: Anpassung an die Inflation seit 2011 – Erhöhung um fast 50 %.

Mehr Beitrag, aber auch Entlastungen für Pensionisten

  • Ab 1. Juni 2025 steigt der Krankenversicherungsbeitrag für Pensionisten von 5,1 % auf 6 %.
  • Für manche Gruppen erfolgt die Erhöhung erst 2026.
  • Entlastung bei Medikamenten:
    • Rezeptgebühr wird 2026 eingefroren.
    • Arzneimittelkosten-Obergrenze sinkt schrittweise auf 1,5 % des Nettoeinkommens (vorher 2 %).
  • SV-Rückerstattung (Negativsteuer):
    • Für Pensionen mit geringem Einkommen steigt der Maximalbetrag ab 2025 auf 710 € (bisher: 637 €).

Privatstiftungen: Höhere Steuern ab 2026

  • Die Zwischensteuer für Privatstiftungen steigt ab der Veranlagung 2026 von 23 % auf 27,5 %.
  • Der Systematik der Zwischenbesteuerung bleibt unverändert.
  • Auch das Stiftungseingangssteueräquivalent im Grunderwerbsteuerrecht wird ab 1. Januar 2026 auf 3,5 % angehoben (bisher: 2,5 %).