Teil II des Budgetsanierungsmaßnahmengesetzes bringt ab Juli 2025 spürbare Veränderungen – vor allem bei Gebühren, Sozialversicherung und Privatstiftungen. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:
Gebühren steigen deutlich: Reisepass & Führerschein werden teurer
- Ab Juli 2025 kostet ein Reisepass 112 € (bisher: 75,90 €).
- Ein Führerschein kostet künftig 90 € (bisher: 60,50 €).
- Grund: Anpassung an die Inflation seit 2011 – Erhöhung um fast 50 %.
Mehr Beitrag, aber auch Entlastungen für Pensionisten
- Ab 1. Juni 2025 steigt der Krankenversicherungsbeitrag für Pensionisten von 5,1 % auf 6 %.
- Für manche Gruppen erfolgt die Erhöhung erst 2026.
- Entlastung bei Medikamenten:
- Rezeptgebühr wird 2026 eingefroren.
- Arzneimittelkosten-Obergrenze sinkt schrittweise auf 1,5 % des Nettoeinkommens (vorher 2 %).
- SV-Rückerstattung (Negativsteuer):
- Für Pensionen mit geringem Einkommen steigt der Maximalbetrag ab 2025 auf 710 € (bisher: 637 €).
- Für Pensionen mit geringem Einkommen steigt der Maximalbetrag ab 2025 auf 710 € (bisher: 637 €).
Privatstiftungen: Höhere Steuern ab 2026
- Die Zwischensteuer für Privatstiftungen steigt ab der Veranlagung 2026 von 23 % auf 27,5 %.
- Der Systematik der Zwischenbesteuerung bleibt unverändert.
- Auch das Stiftungseingangssteueräquivalent im Grunderwerbsteuerrecht wird ab 1. Januar 2026 auf 3,5 % angehoben (bisher: 2,5 %).