Dieser Beleg dient der sicheren Erfassung Ihrer Umsätze und ist gesetzlich vorgeschrieben. Außerdem müssen Sie ihn für 7 Jahre aufbewahren.
Der Monatsbeleg für Dezember gilt gleichzeitig als Jahresbeleg. Er kann durch Eingabe des Werts "0" erstellt werden. Die Überprüfung ist einfach: Entweder nutzen Sie die "BMF Belegcheck App" oder prüfen den Beleg elektronisch über FinanzOnline, sofern Ihre Kasse dies unterstützt. Bei einer elektronischen Prüfung entfällt die Pflicht, den Beleg auszudrucken und aufzubewahren.
In Ausnahmefällen, wenn weder Internet noch Smartphone verfügbar sind, kann der Beleg manuell mit dem Formular RK 1 übermittelt werden. Wichtig: Verpassen Sie die Frist nicht, da sonst eine Finanzordnungswidrigkeit drohen kann.
Sorgen Sie rechtzeitig für die Prüfung und bleiben Sie auf der sicheren Seite!