Auch bisher gab es von dieser Grundregel schon einige Ausnahmen, v.a. im Zusammenhang mit dem Umsatzsteuergesetz, wo teilweise längere Fristen beachtet werden müssen. Durch die Vielzahl von Fördergebern i.Z.m. COVID-19-Förderungen sind auch in diesem Bereich unterschiedliche Aufbewahrungsfristen für die Förderunterlagen geregelt. Anbei ein Überblick über die Aufbewahrungsfristen der Unterlagen der wichtigsten COVID-19-Förderungen.
COVID-19-Förderung und deren Aufbewahrungsfrist
- Kurzarbeitsbeihilfe – 10 Jahre nach Ende des Kalenderjahres der letzten Auszahlung
- AWS Investitionsprämie – 10 Jahre nach Ende des Kalenderjahres der letzten Auszahlung
- Fixkostenzuschuss/ FKZ 800 – 7 Jahre nach Abschluss des Fördervertrags
- Ausfallsbonus – 7 Jahre nach Abschluss des Fördervertrags
- Verlustersatz – 7 Jahre nach Abschluss des Fördervertrags
- Härtefallfonds – 7 Jahre nach Ende des Kalenderjahres der gesamten Förderung
- NPO Unterstützungsfonds – 7 Jahre nach Ende des Kalenderjahres der gesamten Förderung