Neben der Jobsuche sind jedoch auch steuerliche, sozialversicherungsrechtliche und familienrechtliche Aspekte zu beachten – damit es später keine unangenehmen Überraschungen gibt.
1. Steuerliche Auswirkungen
Angestelltenverhältnis
- Bei einem befristeten Job (z. B. für einen Monat) kann es sein, dass Lohnsteuer und Sozialversicherung bereits abgezogen werden.
- In diesem Fall lohnt sich eine Arbeitnehmerveranlagung im Folgejahr, da häufig zu viel Steuer gezahlt wurde und eine Rückzahlung möglich ist.
- Die Veranlagung kann bis zu 5 Jahre rückwirkend beantragt werden.
- Unter bestimmten Voraussetzungen erfolgt eine antragslose Rückerstattung durch das Finanzamt.
Werkvertrag oder freier Dienstvertrag
- Es handelt sich um selbständige Einkünfte – Lohnsteuer wird nicht automatisch einbehalten.
- Ab einem Jahreseinkommen von 13.308 € (bzw. 14.517 €, wenn lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind) muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden.
- Umsatzsteuer wird erst relevant, wenn die Einnahmen über 55.000 € jährlich liegen. Bis dahin gilt die Kleinunternehmerregelung.
2. Auswirkungen auf die Familienbeihilfe
- Wer mehr als 17.212 € brutto pro Jahr verdient, verliert rückwirkend die Familienbeihilfe – und damit auch den Kinderabsetzbetrag.
- Ausnahme: Für Jugendliche unter 19 Jahren gibt es keine Zuverdienstgrenze.
- Bei über 19-Jährigen zählt das Einkommen nur für Monate mit Beihilfenbezug.
- Nicht relevant für die Grenze: Waisenpensionen, Sozialhilfe, Lehrlingsentschädigung, steuerfreie Einkünfte.
- Wichtig: Die Familienbeihilfe muss im Folgejahr neu beantragt werden, wenn die Grenze überschritten wurde.
- Auch wenn die Beihilfe direkt an das Kind
ausbezahlt wird, bleibt der Rückforderungsanspruch bei den Eltern.
3. Sozialversicherungspflicht
- Ferialpraktikant:innen im Angestelltenverhältnis sind wie normale Arbeitnehmer:innen versichert.
- Ab einem monatlichen Bruttogehalt von 551,10 €
(Geringfügigkeitsgrenze) müssen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.
4. Arbeitgeberpflichten
- Arbeitgeber:innen müssen auf eine korrekte Entlohnung achten:
- Kein Unterschreiten des kollektivvertraglichen Mindestlohns.
- Pflicht zur Bezahlung von Überstunden oder Zuschlägen laut Gesetz oder Kollektivvertrag.
- Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen (Stichwort: Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz).
Unser Tipp: Lassen Sie sich vor Aufnahme eines Ferialjobs oder Praktikums individuell beraten – wir helfen gerne weiter!