Diese Änderung hat Auswirkungen auf verschiedene Zinssätze, die an den Basiszinssatz gekoppelt sind.
Seit dem 12. März 2025 gelten folgende neue Jahreszinssätze:
- Stundungszinsen: 6,53 % (bisher 7,03 %)
- Aussetzungszinsen: 4,03 % (bisher 4,53 %)
- Anspruchszinsen: 4,03 % (bisher 4,53 %)
- Beschwerdezinsen: 4,03 % (bisher 4,53 %)
- Umsatzsteuerzinsen: 4,03 % (bisher 4,53 %)
Wichtig: Wenn die Zinsen einen Betrag von 50 € nicht erreichen, werden sie nicht festgesetzt.