Gefördert werden die Energiemehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe, die in den Monaten Februar 2022 bis September 2022 angefallen sind. Antragsberechtigt sind "energieintensive Unternehmen".
Informationen rund um die Abwicklung stellen Ihnen unsere Experten Mag. Markus Penco und Lukas Schönbauer LL.M. hier gerne zur Verfügung: Richtlinie zum Energiekostenzuschuss.
Uniconsult
25.11.2022
Original-Link zum Artikel
https://www.uniconsult.at/insights/energiekostenzuschuss-richtlinie