Wer ist verpflichtet?
Zur elektronischen Offenlegung verpflichtet sind:
- Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG)
- Verdeckte Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH & Co KG), wenn der Jahresumsatz über 70.000 Euro liegt
Nicht verpflichtet sind:
- Einzelunternehmen
- Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG), wenn keine Kapitalgesellschaft beteiligt ist
Wenn der Umsatz unter 70.000 Euro liegt, ist auch eine Einreichung in Papierform möglich.
Was passiert bei verspäteter Einreichung?
Wer den Jahresabschluss nicht fristgerecht einreicht, riskiert automatische Zwangsstrafen. Diese treffen sowohl die Gesellschaft als auch die Organe (z. B. Geschäftsführer oder Vorstände) persönlich.
Hier die Strafen im Überblick:
Unternehmensgröße |
Strafe pro Organ alle zwei Monate |
Kleine Kapitalgesellschaft |
700 Euro |
Mittelgroße Kapitalgesellschaft |
2.100 Euro |
Große Kapitalgesellschaft |
4.200 Euro |
Selbstverständlich kümmert sich Ihr UNICONSULT-Steuerberater um die fristgerechte Übermittlung Ihres Jahresabschlusses.