Ab dem 1. Jänner 2025 kommt nun das Einwegpfand:
- 25 Cent Pfand auf Kunststoff- und Metallgetränkeverpackungen (0,1–3 Liter).
- Ausnahmen: Kein Pfand auf Tetra Paks, Glasflaschen mit Kunststoffverschluss, Milchprodukte oder Sirupe.
- Rückgabepflicht für Verkaufsstellen – auch Automaten, Lieferdienste & Onlinehändler.
- Steuerliche Änderung: Das Einwegpfand ist kein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt, da es im Namen einer zentralen Stelle eingehoben wird. Es muss in Rechnungen getrennt ausgewiesen werden.
Für Händler und Konsumenten bedeutet das eine Umstellung, vor allem weil das Pfand auf Dosenbier anders behandelt wird als auf Flaschenbier.