1. Grunderwerbsteuer: Strengere Regeln bei „Share Deals“
- Immobiliengeschäfte über Gesellschaftsanteile („Share Deals“) sollen künftig ähnlich wie direkte Grundstückskäufe („Asset Deals“) besteuert werden.
- Die Grunderwerbsteuer (GrESt) greift künftig schon ab 75 % Anteilsübertragung innerhalb von 7 Jahren (bisher: 95 %).
- Auch Kapitalgesellschaften (nicht nur Personengesellschaften) sind erfasst – ausgenommen sind börsennotierte Unternehmen.
- Bei sogenannten Immobiliengesellschaften wird die Steuer auf den gemeinen Wert der Grundstücke mit 3,5 % erhoben. Sonst bleibt es beim Satz von 0,5 % auf den Grundstückswert.
- Inkrafttreten: Gilt für Erwerbsvorgänge, bei denen die Steuerschuld ab dem 1. Juli 2025 entsteht.
2. Umwidmungszuschlag bei Grundstücksverkäufen
- Bei Verkauf von umgewidmetem Grund und Boden (z. B. von Grünland zu Bauland) wird ein Zuschlag von 30 % auf den erzielten Gewinn erhoben.
- Der Zuschlag gilt für betriebliche und außerbetriebliche Einkünfte, nicht aber für Gebäudeanteile.
- Kein Zuschlag bei Verlust.
- Gültig für Verkäufe ab 1. Juli 2025, wenn die Umwidmung ab dem 1. Januar 2025 erfolgt ist.
3. Pendlereuro wird erhöht
- Ab 2026: Erhöhung des Pendlereuros von 2 € auf 6 € pro Kilometer.
- Der maximale Erstattungsbetrag steigt von 608 € auf 737 €.
- Weitere Anhebung durch Inflationsanpassung im Jahr 2026 geplant.
4. Stiftungen: Höhere Eingangssteuer
- Ab 1. Januar 2026 wird die Steuer auf Zuwendungen an Privatstiftungen von 2,5 % auf 3,5 % erhöht.
- Das sogenannte „Stiftungsprivileg“ (Übertragung stiller Reserven) bleibt bestehen.
5. Familienleistungen: Keine automatische Anpassung
- Für die Jahre 2026 und 2027 erfolgt keine Valorisierung bestimmter Familienleistungen, z. B. des Kinderabsetzbetrags.
- Der Ausgleich der kalten Progression wird von 2026 bis 2029 nur zu zwei Dritteln der Inflation durchgeführt – ein Drittel entfällt.
6. Ausweitung der Basispauschalierung
Einkommensteuerlich:
2025:
- Umsatzgrenze: 320.000 € (vorher 220.000 €)
- Pauschale Betriebsausgaben: 13,5 % (vorher 12 %)
2026:
- Umsatzgrenze: 420.000 €
- Pauschale Betriebsausgaben: 15 %
- Auch für reduzierte Pauschalierung (z. B. Vortragende): Umsatzgrenze 420.000 €, max. 25.200 € absetzbar
Umsatzsteuerlich (Vorsteuerpauschale):
- Vorsteuerpauschale bleibt bei 1,8 % des Umsatzes.
- Höchstbetrag steigt:
- 2025: max. 5.760 €
- 2026: max. 7.560 €