05.02.2025
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Die Regelbedarfsätze für Kinder wurden für das Jahr 2025 angepasst.
Diese gelten, wenn keine behördliche Festsetzung des Unterhalts vorliegt, und sind auch für steuerliche Zwecke, wie den Unterhaltsabsetzbetrag, relevant.
Der Betrag wurde um 5 % an die Inflation angepasst:
Gerichtsurteile bestätigen, dass Unterhaltsleistungen für das Jahr zählen, in dem sie geschuldet wurden – unabhängig vom tatsächlichen Zahlungszeitpunkt. Voraus- oder Nachzahlungen müssen daher für die richtige Steuerperiode berücksichtigt werden.
Tipp: Wer den Unterhaltsabsetzbetrag nutzen möchte, sollte sicherstellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.