Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 wurde die Mitarbeiterprämie erneut angepasst:
- Höhe: Maximal 1.000 € pro Jahr lohnsteuerfrei.
- Aber: Sozialversicherungsbeiträge und Lohnnebenkosten fallen dennoch an.
- Vorteil: Die Lohnsteuerfreiheit ist nicht mehr an einen Kollektivvertrag gebunden.
- Voraussetzung: Es müssen sachliche, betriebsbezogene Gründe für die Prämie vorliegen.
Achtung: Die Summe aus lohnsteuerfreier Mitarbeiterprämie und Gewinnbeteiligung darf insgesamt 3.000 € pro Jahr nicht übersteigen.
Ausblick
Ob es auch 2026 eine lohnsteuerfreie Mitarbeiterprämie geben wird, ist offen. Die Entscheidung hängt von der jeweiligen Budgetlage ab.
Weitere steuerliche Änderungen
- Kilometergeld für Motorräder & Fahrräder:
- Ab 1.1.2025: Erhöhung auf 50 Cent/km.
- Ab 1.7.2027: Reduktion auf 25 Cent/km.
- Pendlereuro: Wurde bereits erhöht (wie zuvor berichtet).
- Kinderabsetzbetrag: Die automatische Anpassung (Valorisierung) wurde ausgesetzt.
Sozialrechtliche Änderungen
- Geringfügigkeitsgrenze: Bleibt 2026 bei 551,10 €.
- e-card Serviceentgelt: Ab 2026 beträgt das Entgelt 25 €, auch für Pensionist:innen.
- Korridorpension:
- Neu: Erst ab 63 Jahren (statt 62).
- Mindestens 504 Versicherungsmonate
erforderlich (statt bisher 480).