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Mitarbeiterprämie 2025: Was sich ändert

Neue Regelung ab 2025

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 wurde die Mitarbeiterprämie erneut angepasst:

  • Höhe: Maximal 1.000 € pro Jahr lohnsteuerfrei.
  • Aber: Sozialversicherungsbeiträge und Lohnnebenkosten fallen dennoch an.
  • Vorteil: Die Lohnsteuerfreiheit ist nicht mehr an einen Kollektivvertrag gebunden.
  • Voraussetzung: Es müssen sachliche, betriebsbezogene Gründe für die Prämie vorliegen.

Achtung: Die Summe aus lohnsteuerfreier Mitarbeiterprämie und Gewinnbeteiligung darf insgesamt 3.000 € pro Jahr nicht übersteigen.


Ausblick

Ob es auch 2026 eine lohnsteuerfreie Mitarbeiterprämie geben wird, ist offen. Die Entscheidung hängt von der jeweiligen Budgetlage ab.


Weitere steuerliche Änderungen

  • Kilometergeld für Motorräder & Fahrräder:
    • Ab 1.1.2025: Erhöhung auf 50 Cent/km.
    • Ab 1.7.2027: Reduktion auf 25 Cent/km.
  • Pendlereuro: Wurde bereits erhöht (wie zuvor berichtet).
  • Kinderabsetzbetrag: Die automatische Anpassung (Valorisierung) wurde ausgesetzt.


Sozialrechtliche Änderungen

  • Geringfügigkeitsgrenze: Bleibt 2026 bei 551,10 €.
  • e-card Serviceentgelt: Ab 2026 beträgt das Entgelt 25 €, auch für Pensionist:innen.
  • Korridorpension:
    • Neu: Erst ab 63 Jahren (statt 62).
    • Mindestens 504 Versicherungsmonate erforderlich (statt bisher 480).