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Langzeit-Kurzarbeits-Bonus

Personen, die während der CoViD-19 Pandemie längere Zeit in Kurzarbeit waren, haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf den Langzeit-Kurzarbeits-Bonus. Worin er genau besteht, welche Voraussetzungen das sind und wie der Bonus beantragt werden kann, soll nachfolgend kurz zusammengefasst werden.

Der Langzeit-Kurzarbeitsbonus soll mit einer Einmalzahlung in Höhe von € 500 eine Entlastung für jene DienstnehmerInnen darstellen, die aufgrund der CoViD-19 Pandemie besonders lange in Kurzarbeit waren und in dieser Zeit ein geringes Einkommen hatten. Er steht allen Personen zu, die

  • im Zeitraum zwischen 01.03.2020 und 30.11.2021 mindestens 10 Monate lang in Kurzarbeit waren und
  • sich im Dezember 2021 in Kurzarbeit befanden,
  • wenn die sozialversicherungsrechtliche Beitragsgrundlage im Dezember 2021 die Hälfte der Höchstbeitragsgrundlage, also den Betrag von € 2.775, nicht überschreitet.

Weitere Voraussetzung ist darüber hinaus, dass der/die DienstgeberIn die österreichische Kurzarbeitsbeihilfe bezogen hat.

Die Beantragung, Bewilligung und Auszahlung erfolgt über die Buchhaltungsagentur des Bundes. Der Antrag ist derzeit nur elektronisch möglich und verlangt eine Handy-Signatur, ID Austria oder Bürgerkarte. Ab voraussichtlich Juni 2022 wird auch eine postalische Antragstellung ohne vorgenannte elektronische Signaturen möglich sein. Der Antrag muss persönlich durch den/die DienstnehmerIn erfolgen, er kann also weder durch den/die DienstgeberIn noch durch den/die SteuerberaterIn oder einen anderen Stellvertreter gestellt werden. Die Antragsfrist läuft bis 31.12.2022.

Die elektronische Antragstellung erfolgt über das Portal der Sozialversicherung, in das Sie am einfachsten über den Link „Hier geht’s zur Beantragung“ auf www.buchhaltungsagentur.gv.at gelangen. Für Fragen zum Bonus wurde eine Hotline eingerichtet, welche werktags von 08:00 bis 16:00 Uhr unter +43 1 71123 884468 erreichbar ist.