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Jahresabschluss 2023: Jetzt elektronisch offenlegen!

In Österreich müssen viele Unternehmen ihren Jahresabschluss elektronisch beim Firmenbuch offenlegen. Die Frist für die meisten Kapitalgesellschaften, deren Bilanzstichtag der 31. Dezember ist, endet am 30. September 2024.

Betroffen sind Kapitalgesellschaften und verdeckte Kapitalgesellschaften wie beispielsweise GmbH & Co KG, deren Umsatz im letzten Jahr vor dem Bilanzstichtag € 70.000 überschritten hat. Die Einreichung erfolgt elektronisch über FinanzOnline als XML-Datei. Große Aktiengesellschaften müssen ihren Jahresabschluss zusätzlich auf der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes, kurz EVI, veröffentlichen. Einzelunternehmer und "normale" Personengesellschaften sind von der Offenlegungspflicht befreit. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Bilanzbuchhalter, Selbständige Buchhalter, Rechtsanwälte, Notare sowie vertretungsbefugte Organwalter des Unternehmens dürfen den Jahresabschluss einreichen. Für die elektronische Einreichung fallen Gebühren an. Bei verspäteter oder nicht ordnungsgemäßer Einreichung drohen Zwangsstrafen. Die Höhe der Strafen hängt von der Größe des Unternehmens ab. Kleine Kapitalgesellschaften müssen € 700 für jeden Geschäftsführer/Vorstand alle zwei Monate zahlen, wenn der Jahresabschluss weiterhin nicht eingereicht wird. Organe von mittelgroßen Kapitalgesellschaften müssen € 2.100 zahlen und Organe von großen Kapitalgesellschaften sogar € 4.200. Es ist daher ratsam, den Jahresabschluss rechtzeitig einzureichen, um Strafen zu vermeiden.

Ihr persönlicher UNICONSULT Steuerberater kümmert sich um die fristgerechte Übermittlung des Jahresabschlusses an das Firmenbuch. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!