24.02.2021
Artikel teilen
Pexels, Mike
Diese Webseite verwendet Cookies um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und zu analysieren. Bestimmen Sie, welche Dienste benutzt werden dürfen.
Wie bereits berichtet ist die Investitionsprämie ein nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss von grundsätzlich 7 %, bei Investitionen in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit in Höhe von 14 %.
Diese Antragsfrist ist auch durch jüngste Änderungen unverändert geblieben. Verlängert wurde allerdings die Frist für die Setzung der „ersten Maßnahmen“ (z.B. Bestellung, Abschluss Kaufvertrag o.ä.) von ursprünglich ebenfalls 28.02.2021 auf nun 31.05.2021. Das bedeutet konkret, Sie müssen bis 28.02.2021 eine Förderung für Investitionen beantragen, die Sie bis spätestens 31.05.2021 bestellen werden.
Nach erfolgter Bestellung (bis 31.05.2021) haben Sie mit der Umsetzung der begünstigten Investitionen nun Zeit bis 28.02.2023 (anstatt bislang 28.02.2022) bzw. für Investitionen über EUR 20 Mio. bis 28.02.2025 (anstatt bislang 28.02.2024). Die Abrechnung der Förderung hat dann binnen sechs (anstatt bislang drei) Monaten ab der Inbetriebnahme und Bezahlung zu erfolgen.
HINWEIS: letzter Arbeitstag vor Antragsende ist der 26.02.2021
Beachten Sie dabei aber bitte, dass der letzte Arbeitstag vor Antragsende der 26.02.2021 ist und wir für die Einreichung des Antrages noch Ihre Unterschrift auf dem vorbereiteten Förderantrag brauchen. Zudem sind die aws-Server in den letzten Tagen bereits massiv überlastet – es können sich daher auch technische Probleme bei der Antragsabwicklung ergeben.